Vereinsstatuten

1. Name  und Sitz
Unter dem Namen „Fan-Club Loamvalley Stompers” besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Therwil

2. Zweck
Der Verein bezweckt die Unterstützung der Loam Valley Stompers

3. Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über die Mitgliederbeiträge, welche von der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Er kann auch freie Zuwendungen und Sponsoring-Beiträge entgegennehmen.

4. Mitgliedschaft
Mitglied werden kann jede natürliche oder juristische Person, die ein Interesse am Vereinszweck hat. Begehren um Aufnahme sind an den Vereinsvorstand zu richten. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.

5. Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Kündigung, Ausschluss, Tod oder durch Auflösung des Vereins durch die Generalversammlung. Ein Austritt ist schriftlich jederzeit auf das Ende eines Kalenderjahres möglich, unter Beachtung einer Kündigungsfrist von einem Monat.

6. Die Organe
Die Organe des Vereins sind die Generalversammlung, der Vorstand, die Rechnungsrevisoren.
Die Generalversammlung findet einmal pro Jahr in der ersten Jahreshälfte statt, und zwar im Rahmen des jährlichen Fan-Club Apéros. Die Einladung erfolgt mindestens zwei Wochen vor der Generalversammlung unter Bekanntgabe der Traktanden. Anträge sind innerhalb dieser Frist an den Vorstand zu richten.

Der Vorstand besteht mindestens aus dem Präsidenten/der Präsidentin, dem Aktuar/der Aktuarin, dem Kassier/der Kassierin. Er kann bis 7 Mitglieder umfassen. Der Vorstand rapportiert der Generalversammlung über das abgelaufene Kalenderjahr, präsentiert die Rechnung, das Budget, orientiert über laufende Aktivitäten und begründet die Anträge..

7. Haftung
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die Haftung der Mitglieder ist auf den jährlichen Mitgliederbeitrag beschränkt.